Datenschutz - TECAMS

TECAMS
electronic systems
and components
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§ 1  Verarbeitung personenbezogener Daten
Für die Leistungserbringung von TECAMS ist es erforderlich, personenbezogene und unternehmensbezogene Daten zu verarbeiten. Der Vertragspartner erteilt hierfür ausdrücklich seine Zustimmung. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bei der Durchführung von Verträgen werden teilweise Dienstleister eingesetzt, die jedoch durch datenschutzrechtliche Vereinbarungen und Verträge entsprechend gebunden werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte im Sinne des Adressverkaufes oder Ähnlichem, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2  Pflichten im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung
a. Die Parteien werden die jeweils für sie anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2018 („DSG“) einhalten.
b. TECAMS wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte bzw. unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten und gegen den unbeabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Zerstörung bzw. die unbeabsichtigte Beschädigung der personenbezogenen Daten einführen und aufrechterhalten.
c. TECAMS beschäftigt bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur Personen, die sich gegenüber dem Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
d. TECAMS wird die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der Leistung und entsprechend den Weisungen des Kunden verarbeiten. Die Weisungen des Kunden müssen sich im Rahmen der von TECAMS zu erbringenden Leistungen bewegen und dürfen keine wesentlichen zusätzlichen Pflichten für TECAMS begründen. Der Kunde hat allein sicherzustellen, dass die Weisungen allen anwendbaren Gesetzen entsprechen und keine Verletzung anwendbarer Gesetze durch TECAMS verursachen.
e. TECAMS kann ohne vorherige Zustimmung des Kunden Subunternehmer einsetzen, die personenbezogene Daten für Teile der TECAMS gestatteten Zwecke verarbeiten. TECAMS wird im Falle einer solchen Einschaltung von Dritten als Subunternehmer einen Vertrag schließen, der dem Subunternehmer dieselben Pflichten auferlegt, die TECAMS treffen.
 

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